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Erlaubt oder verboten? Vertikale Preisdiskussionen zwischen Industrie und Handel Share via Twitter Share via Facebook
Wollmann: „Ohne Zweifel gibt es bestimmte Verhaltensweisen im Einkauf, die mit den Anforderungen des heutigen Kartellrechts unvereinbar sind. Die Grenze des Zulässigen ist etwa überschritten, wenn der Handel die Zustimmung zu einer Erhöhung seines Einkaufspreises davon abhängig macht, dass seine Mitbewerber den Verkaufspreis für den betreffenden Artikel auf ein bestimmtes Niveau anheben. Auf der anderen Seite sind Gespräche über die preisliche Positionierung eines Artikels tägliches Brot im Markenartikelgeschäft, ist doch der Preis ein Teil des Markenimages.“ Diskussionen darüber würden auch weiterhin – in einem gewissen Rahmen – notwendig und erlaubt sein. Der Entwurf der Bundeswettbewerbsbehörde für „Leitlinien zu vertikalen Preisbindungen“ sei eine begrüßenswerte Initiative, weil dadurch die Transparenz für die Marktteilnehmer erhöht werde. In seiner derzeitigen Fassung sei der Entwurf allerdings von extremer Vorsicht geprägt, so der Rechtsanwalt. Da und dort sei der Leitfaden strenger als das Gesetz und es werde noch weiterführender Diskussionen bedürfen.
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